Constantin Film lässt Urheberrechtsverstöße gegen das Filmwerk „Step Up: Miami Heat 3D“ abmahnen

 

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte spricht zurzeit Abmahnungen im Auftrag der Firma Constantin Film aus wegen Urheberrechtsverletzungen durch „Filesharing“ in Online-„Tauschbörsen“ an dem Filmwerk Step Up: Miami Heat 3D.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der anderer abmahnender Kanzleien.

Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956 €.

Betroffenen empfehlen wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, ruft einer unserer Vertragsanwälte zurück, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Namen der Firma Constantin Film zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot. Sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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