Das Musikalbum „Für Dich Immer Noch FantaSie“ von „Die Fantastischen Vier“ wird über die Waldorf Frommer Rechtsanwälte für Sony Music Entertainment Germany abgemahnt

Ein Vertragsanwalt hat uns darüber informiert, dass die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aktuell für die Sony Music Entertainment Germany GmbH angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an dem Album „Für Dich Immer Noch FantaSie“ der deutschen Erfolgsgruppe „Die Fantastischen Vier“ abmahnen.

Die Vorgehensweise stimmt dabei mit der anderer Abmahnkanzleien weitgehend überein. Man verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags.

Wir legen Betroffenen nahe, eine von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sonst erhebliche Nachteile entstehen können. Des Weiteren sei auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet gewarnt.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten keinesfalls ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, damit jeder die Möglichkeit hat, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich noch heute!

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