Denecke von Haxthausen & Partner mahnen für DigiRights Administration Urheberrechtsverletzungen an dem Song The Only One der Band Scooter ab

DigiRights Administration GmbH lässt gerade Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen durch sogenanntes „Filesharing“ des Musiktitels The Only One der Gruppe Scooter abmahnen. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Denecke, von Haxthausen und Partner deckt sich weitgehend mit der anderer. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu erheblichen Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die passende Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der DigiRights Administration GmbH zu unterrichten.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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