Denecke, von Haxthausen und Partner mahnen für Spectre Media den Song Noch ’ne Runde von Olaf Henning ab

Wir sind von Vertragsanwälten unseres Hauses darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die Kanzlei Denecke, von Haxthausen und Partner aktuell vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Song Noch ’ne Runde des deutschen „Partylieder“-Sängers Olaf Henning abmahnt.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Betroffenen empfehlen wir, die von den Rechtsanwälten Denecke & Co. formulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne vorige Prüfung durch einen Juristen zu unterschreiben, weil dies zu erheblichen Nachteilen führen kann. Darüber hinaus ist vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet eindringlich zu warnen. Suchen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf.

Abgemahnte sollten die Abmahnung und darin gesetzte Fristen niemals ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen durch die Kanzlei Denecke, von Haxthausen und Partner aufzuklären.

Nutzen Sie das Angebot und informieren Sie sich kostenfrei!

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