Der Film Das zweite Gesicht der Schlampe vom Amt wird von den U + C Rechtsanwälten im Namen der DBM Videovertrieb GmbH abgemahnt

Die U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt zurzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen („Filesharing“) an dem Filmwerk Das zweite Gesicht der Schlampe vom Amt ab. Rechteinhaber ist die DBM Videovertrieb GmbH aus Wesel.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 650,00 € gefordert.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von den U + C Rechtsanwälten formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne Weiteres zu unterschreiben; ansonsten könnten große Nachteile entstehen. Darüber hinaus warnen wir aus gutem Grund vor „modifizierten“ Unterlassungserklärungen aus dem Internet.

Auf gar keinen Fall sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte gerne dazu bereit erklärt, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen erfahrenen juristischen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein kompetenter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die U + C Rechtsanwälte im Auftrag der DBM Videovertrieb GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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