Der Film TakeDown – Niemand kann ihn stoppen wird im Auftrag der Firma Schalk Medienvertrieb von der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller abgemahnt

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass aktuell die Firma Schalk Medienvertrieb aus Niedersachsen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen – das so genannte Filesharing – abmahnen lässt. Gegenstand der Abmahnungen sind vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk TakeDown – Niemand kann ihn stoppen.

Vertreten lässt sich die Firma Schalk Medienvertrieb dabei von den Rechtsanwälten Negele, Zimmel, Greuter, Beller. Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 870,00 € gefordert.

Betroffenen ist zu raten, die von den Herren Negele, Zimmel, Greuter, Beller vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, die teilweise im Web zu finden sind.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Firma Schalk Medienvertrieb aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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