Der Internet-Buchhändler haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen in Büchern

Ein Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem Frühjahr 2011 (AZ 308 O 16/11) besagt, dass Online-Buchhändler keinerlei Haftung für Urheberrechtsverletzungen in Büchern aus ihrem Angebot übernehmen müssen. Für diese ist einzig der jeweilige Autor verantwortlich.

Wer Bücher über das Internet verkauft, kann frei entscheiden, welche Werke er in sein Sortiment aufnehmen möchte. Eine Verpflichtung, diese Bücher auf mögliche Rechtsverletzungen hin zu prüfen, hat ein Buchhändler nach Ansicht der Hamburger Richter gewiss nicht. Dies sei viel zu kostenintensiv und unzumutbar. Aufgrund der schwierigen Rechtslage könne von einem Buchhändler nicht erwartet werden, abschließend zu beurteilen, ob Urheberrechtsverletzungen vorliegen oder nicht.

Allerdings ist ein Onlinebuchhändler im Falle eines bekannt gewordenen urheberrechtlichen Verstoßes in einem veröffentlichten Buch bzw. in Folge einer Klage dazu verpflichtet, den Vertrieb des betreffenden Werkes bis auf Weiteres einzustellen. Unterlassungserklärungen und Kosten wegen Abmahnungen muss er jedoch nicht begleichen.

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