Deutsche Umwelthilfe mahnt vermeintliche Verstöße gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) ab

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat uns darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) momentan Abmahnungen  ausspricht. Davon betroffen sind z. B. PKW-Händler und Anbieter auf der Handelsplattform eBay. Beanstandet werden angebliche Verstöße gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV).

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 214,00 € aufgefordert.

Unsere Juristen empfehlen, eine von der Deutschen Umwelthilfe mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer hohen Vertragsstrafe!) führen kann.

Sie sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene sehr hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Auftrag von Deutsche Umwelthilfe (DUH) zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top