Die Deutsche Umwelthilfe e.V. lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aufgrund vermeintlicher Verstöße gegen die PKW-EnVKV abmahnen

Von unseren Vertragsanwälten durften wir erfahren, dass die Deutsche Umwelthilfe e.V. Abmahnungen wegen angeblicher Verletzungen des Wettbewerbsrechts aussprechen lässt. Als Begründung werden vermeintliche Verstöße gegen die PKW-EnVKV angeführt.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung; der Gegenstandswert ist uns nicht bekannt. Die Rechteverletzungen sollen sich in einem Online-Shop im Handelsbereich „Händler an Privatpersonen“ ereignet haben.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen, die von den mit diesem Fall beauftragten Anwälten verfasste Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu ganz erheblichen Nachteilen (vor allem: Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe!) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten überdies nie ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er juristischen Beistand benötigt.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine passende Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag des eingetragenen Vereins Deutsche Umwelthilfe zu unterrichten.

Nutzen Sie unser unverbindliches Angebot und informieren Sie sich!

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