Die Firma Amor GmbH lässt Markenrechtsverletzungen bzgl. der Marke “Amor” abmahnen

Die Amor GmbH lässt zurzeit über eine beauftragte Kanzlei Abmahnungen im Bereich des Markenrechts aussprechen. Grund hierfür sind angebliche Verletzungen der Marke „Amor“.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert.

Unsere Juristen empfehlen, eine von der in diesem Fall tätigen Kanzlei formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer markenrechtlichen Abmahnung im Auftrag der Firma Amor GmbH zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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