Die Firma Cartier International AG lässt über die Rechtsanwälte FPS Markenrechtsverletzung abmahnen

Wir haben von einer markenrechtlichen Abmahnung der Firma Cartier International AG durch die Rechtsanwälte FPS erfahren. Dabei geht es um die Uhrenmarke „Cartier Santos“.

Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung entstandener Rechtsanwaltskosten aufgefordert.

Wir empfehlen, eine von der Kanzlei Rechtsanwälte FPS vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die passende Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Rechtsanwälte FPS im Auftrag der Cartier International AG wegen Markenrechtsverletzung zu informieren.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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