Die Firma Daiwa-Cormoran lässt angebliche Markenrechtsverletzungen abmahnen

Die Daiwa-Cormoran Sportartikel-Vertriebs GmbH lässt zurzeit markenrechtliche Abmahnungen an Onlineshop-Händler über eine beauftragte Kanzlei versenden. Gerügt wird die vermeintliche Markenrechtsverletzung an „Daiwa“ aufgrund unzulässigen Parallelimports.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert.

Unsere Juristen empfehlen, eine von der in diesem Fall tätigen Kanzlei vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne vorige sorgfältige Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. der Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Auftrag der Daiwa-Cormoran Sportartikel-Vertriebs GmbH zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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