Die G&G Media Foto-Film GmbH lässt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk abmahnen

Unsere Vertragsanwälte haben uns informiert, dass aktuell die G&G Media Media Foto-Film GmbH Urheberrechtsverletzungen des Films „Extreme Maulfotzen 16“ in Tauschbörsen – das so genannte „Filesharing“- abmahnen lässt.

Vertreten wird die G&G Media Media Foto-Film GmbH dabei von der Kanzlei Schulenberg und Schenk. Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von ca. 1.298,00 Euro gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von der Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im web zu finden sind.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg & Schenk aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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