Die GSDR GmbH lässt nach wie vor Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel You’re Not Alone des Sängers Mads Langer über die Kornmeier & Partner Rechtsanwälte abmahnen

Die GSDR GmbH lässt immer noch Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (durch sogenanntes „Filesharing“) an dem Musikstück You’re Not Alone von Mads Langer abmahnen. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte versendet.

Die Vorgehensweise der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der GSDR GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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