Hanse Lager GmbH lässt durch die Rechtsanwaltskanzlei Thomas Lunk wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen

Die Kanzlei Thomas Lunk versendet zurzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Auftrag der Firma Hanse Lager GmbH. Betroffen sind Mitbewerber auf der Handelsplattform eBay im Bereich B2C. Gerügt werden Fehler in den Rücksendekosten bzgl. „40-Euro-Klausel“.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert. Der Gegenstandswert beträgt 5.000 €.

Unsere Juristen empfehlen, eine von der Kanzlei Lunk vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung des RA Thomas Lunk im Auftrag der Hanse Lager GmbH zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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