Die Kanzlei Karkowski, Dr. Trowitz & Partner GbR mahnt für die Switch Easy Europe Limited vermeintliche Wettbewerbsverstöße ab

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat davon berichtet, dass die SwitchEasy Europe Limited angebliche wettbewerbsrechtliche Verstöße gegen das Geschmacksmusterrecht abmahnen lässt. Sie wird vertreten durch die Kanzlei Karkowski, Dr. Trowitz & Partner GbR.

Von Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt. Im Interesse des Abgemahnten ist es wichtig zu klären, ob die geforderten Schadensersatz-Ansprüche  angemessen oder überzogen sind. Der Gegenstandswert beträgt in diesem Fall nämlich immerhin 50.000,00 €.

Betroffenen ist zu empfehlen, die von der Karkowski, Dr. Trowitz und Partner GbR formulierte Unterlassungserklärung nicht alleine zu unterschreiben, da dies erhebliche Nachteile zur Konsequenz haben kann. Vertrauen Sie auch sogenannten modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet grundsätzlich nicht. Wenden Sie sich lieber an einen Experten, der sich im Wettbewerbsrecht auskennt.

Bitte beachten Sie: Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten keinesfalls ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe weitere Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte daher gerne bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Chance auf einen rechtlichen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Auftrag der SwitchEasy Europe Limited zu unterrichten.

Keine Panik: Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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