Die Kanzlei Keller & Langenohl mahnt für Herrn Lothar Pilny vermeintliche Wettbewerbsvergehen bei eBay ab

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat uns darüber in Kenntnis gesetzt, dass Herr Lothar Pilny gerade Abmahnungen aufgrund angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht durch die Kanzlei Keller & Langenohl versenden lässt. Gerügt werden sowohl das Impressum als auch Angaben zur Widerrufsbelehrung.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert. Wie immer gilt im Interesse des Abgemahnten zu klären, ob die genannten Schadensersatz-Ansprüche überhaupt angemessen sind. Der Gegenstandswert beträgt 3000 Euro.

Betroffenen ist darüber hinaus zu empfehlen, die von der Kanzlei Keller & Langenohl formulierte Unterlassungserklärung nicht alleine zu unterschreiben, da dies erhebliche Nachteile zur Konsequenz haben kann, etwa die Zahlung einer erhöhten Vertragsstrafe. Vertrauen Sie außerdem modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet grundsätzlich nicht.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten keinesfalls ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden enorme Folgekosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte daher gerne bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Chance auf einen rechtlichen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Namen des Herrn Lothar Pilny zu unterrichten.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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