Die Kanzlei Sasse & Partner mahnt aktuell den urheberrechtlich geschützten Film Ong Bak 3 ab

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat uns darüber informiert, dass die Kanzlei Sasse & Partner gerade die angeblich unerlaubte Verwertung des Filmes Ong Bak 3 im Auftrag der Splendid Film GmbH abmahnt.

Abgemahnte sehen sich in der Regel der Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung eines Pauschalbetrags gegenüber.

Wir empfehlen Betroffenen aus guten Gründen, die von der Kanzlei Sasse und Partner vorformuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne vorige Prüfung durch einen Juristen zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen führen kann. Außerdem ist vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet zu warnen. Suchen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber gleich einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf.

Sie sollten die Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen durch die Kanzlei Sasse & Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich kostenfrei!

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