Die Kanzlei Zimmermann & Decker versendet Abmahnungen für die Tonpool Medien GmbH

Nach aktuellen Informationen unserer Vertragsanwälte mahnen die Zimmermann & Decker Rechtsanwälte aus Hamburg zurzeit vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch so genanntes Filesharing in Online-Tauschbörsen an Musikwerken von Nena und Söhne Mannheims ab. Auftraggeber hierbei ist die Tonpool Medien GmbH. Konkret betroffen sind etwa Nenas Titel In meinem Leben und Made in Germany sowie das Album IZ ON der Söhne Mannheims.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 850 € gefordert.

Betroffenen raten wir eindringlich, die von den Zimmermann & Decker RAe formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil diese zu immensen Nachteilen führen kann. Ebenfalls zu warnen ist vor modifizierten Unterlassungserklärungen, auf die man im Internet stößt. Suchen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber einen spezialisierten Anwalt auf.

Wichtig: Als Abgemahnter sollten Sie eine Abmahnung und deren Fristen niemals ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden empfindliche Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte gerne dazu bereit erklärt, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu unterrichten und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein kompetenter Rechtsanwalt mit Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts bei Ihnen, um Sie aufzuklären über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Zimmermann & Decker Rechtsanwälte für die Tonpool Medien GmbH.

Wir helfen Ihnen: Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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