Die Oberflächentechnik Preimeß GmbH lässt Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen

Die Oberflächentechnik Preimeß GmbH lässt gerade wettbewerbsrechtliche Abmahnungen an Händler auf der Internetplattform eBay verschicken. Gerügt werden Fehler bzgl. Widerrufsbelehrung und Rücksendekosten („40-Euro-Klausel“) sowie angeblich irreführende Werbung.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert. Der Gegenstandswert wird mit 30.000 € angegeben.

Unsere Juristen empfehlen, eine von der Gegenseite formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorige sorgfältige Prüfung zu unterschreiben, weil diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. der Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag der Firma Oberflächentechnik Preimeß GmbH zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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