„Die Opposition“ (Sydow Zimmer Meyer Crämer GbR) lässt Urheberrechtsverletzungen an dem Lied Atemlos der Gruppe Luxuslärm abmahnen

„Die Opposition“ (Sydow Zimmer Meyer Crämer GbR) lässt zurzeit Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen durch sogenanntes „Filesharing“ des Musiktitels Atemlos der Gruppe Luxuslärm abmahnen. Der Song stammt aus dem Album Carousel. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Amann Rechtsanwälte ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der Amann Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Amann Rechtsanwälte im Auftrag der Sydow Zimmer Meyer Crämer GbR zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

Top