Die Rechtsanwälte Winterstein mahnen im Namen der IPforce One GmbH den Film Vampire Girl Vs. Frankenstein Girl ab

Wie wir von Vertragsanwälten unseres Hauses erfahren durften, mahnt die Kanzlei Winterstein aus Frankfurt am Main für die IPforce One GmbH gerade vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in Tauschbörsen an dem Film Vampire Girl Vs. Frankenstein Girl ab.

Das Vorgehen läuft nach dem bewährten Muster abmahnender Kanzleien: In den überwiegenden Fällen fordert man die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags. Der Abgemahnte wird mit einer Frist unter Druck gesetzt.

Wir empfehlen, eine von den Rechtsanwälten Winterstein stammende Unterlassungserklärung nicht vorschnell zu unterschreiben. Sie sollte zuerst anwaltlich geprüft werden, um Nachteile für die Zukunft auszuschließen. Darüber hinaus ist ein vorsichtiger Umgang mit modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet geboten.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten niemals ignoriert werden, da dies die Situation verschlimmert; gerichtliche einstweilige Verfügungen und erhebliche Kosten können die Konsequenz sein.

Interessant ist, wer hinter dem Auftraggeber der Kanzlei Winterstein steht: Gründungsgesellschafter der IPforce One GmbH sind überwiegend Partner der Kanzlei Winterstein. Mehr dazu hier.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, von Abmahnungen Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen kompetenten rechtlichen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwälte Winterstein im Auftrag der IPforce One GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser unverbindliches Angebot und informieren Sie sich noch heute!

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