Die Wettbewerbszentrale gibt aktuell Abmahnungen in Auftrag wegen mutmaßlicher Wettbewerbsverstöße auf eBay

Vertragsanwälte unseres Hauses haben uns benachrichtigt, dass die Wettbewerbszentrale zurzeit Abmahnungen über eine Anwaltskanzlei versenden lässt. Begründet wird dies mit einem vermeintlichen wettbewerbsrechtlichen Vergehen auf der Online-Handelsplattform eBay in Form folgender Klausel: „Die Ware muß bei Ankunft umgehend auf Mängel überprüft werden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt; ausgenommen verdeckte Mängel.“

Sind Sie davon betroffen, so fordert man von Ihnen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags.

Unsere Juristen empfehlen, die von der Gegenseite in diesem Fall formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu ganz erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe!) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie nicht ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit einhergehend sehr empfindliche Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch die Wettbewerbszentrale zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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