DigiProtect lässt über Kanzlei Urmann und Collegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film Burning embers abmahnen

 

Die U+C Rechtsanwälte (Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) mahnen derzeit Urheberrechtsverletzungen in Online-„Tauschbörsen“ durch sogenanntes „Filesharing“ an dem Filmwerk Burning embers ab. Auftraggeber und Rechte-Inhaber ist die DigiProtect Gesellschaft.

Von den Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 650 € gefordert.

Betroffenen legen wir aus Erfahrung nahe, eine von der Kanzlei U + C Rechtsanwälte ausformuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige juristische Prüfung zu unterzeichnen. Es drohen ansonsten erhebliche Nachteile.

Des Weiteren raten wir dringend von der Verwendung „modifizierter Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet ab. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Auf gar keinen Fall sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, da eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten daraus resultieren können.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte, deren Spezialgebiet das IT-Recht ist und die in Saarbrücken Ihren Sitz haben, gerne dazu bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren.

Dadurch erhält jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer von unseren im IT-Recht versierten Anwälten bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch die Rechtsanwaltsgesellschaft U + C zu informieren.

Nutzen Sie jetzt unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

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