Dr. Fuchs, Schönigt & Partner Rechtsanwälte mahnen für die Firma Beauty4you S.L. Urheberrechtsverletzung an einem Produktfoto ab

Wir haben von einer urheberrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Dr. Fuchs, Schönigt & Partner im Auftrag der Firma Beauty4you S.L. erfahren. Betroffen ist ein Händler auf der Online-Handelsplattform Amazon im Bereich „B2C„. Es geht um die unberechtigte Verwendung eines Produktbildes.

Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt etwa 10.000 €.

Wir empfehlen, eine von der Kanzlei Dr. Fuchs, Schönigt & Partner mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe!) führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie zudem niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit einhergehend sehr hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Dr. Fuchs, Schönigt & Partner Rechtsanwälte im Namen der Beauty4you S.L. zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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