Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen: Abmahnungen durch Rechtsanwälte Dr. Oliver von Gerkan und Tim Burow

Wie wir von unseren Vertragsanwälten erfahren haben, mahnen die Rechtsanwälte Dr. Oliver von Gerkan und Tim Burow im Auftrag z.B. der Media Products Inc. DBA Devils Film u.a. Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) ab.
Die Verfahrensweise der Rechtsanwälte Dr. Oliver von Gerkan und Tim Burow ist weitgehend identisch mit dem anderer Abmahnkanzleien. Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert (z.B. 300 Euro).

Abgemahnten sei empfohlen, die von den Rechtsanwälten Dr. Oliver von Gerkan und Tim Burow vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu genießen sind auch die modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Netz zu finden sind.
Auf keinen Fall jedoch sollten Betroffene eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, da sie sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten riskieren.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwälte Dr. Oliver von Gerkan und Tim Burow aufzuklären.
Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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