EMI Music lässt durch Kanzlei Kornmeier & Partner Urheberrechtsverletzungen an dem Song Sunshine von David Guetta feat. Avicii abmahnen

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte mahnt für EMI Music Germany die unerlaubte Verbreitung des Musiktitels Sunshine von David Guetta feat. Avicii in sogenannten Online-Tauschbörsen (Stichwort „Filesharing“) ab.

Die Vorgehensweise der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 450 € gefordert.

Abgemahnten raten wir, die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Namen der EMI Music Germany GmbH & Co. KG zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top