Eminems Album Recovery wird durch die Rechtsanwälte Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH abgemahnt

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat erfahren, dass die Rechtsanwälte Rasch noch immer angebliche Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (Stichwort „Filesharing“) an dem erfolgreichen Musikalbum Recovery des Künstlers Eminem abmahnen. Rechteinhaber an dem Werk ist die Universal Music GmbH, für welche Rasch und Kollegen bereits seit geraumer Zeit Abmahnungs-Schreiben versenden.

Vom Beschuldigten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Zudem verlangen die Rechtsanwälte Rasch die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von satten 1200 €.

Abgemahnten empfehlen wir aus Erfahrung, die mitgeschickte, vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne sorgfältige Prüfung durch einen Experten zu unterschreiben. Ansonsten könnten große Nachteile entstehen. Außerdem warnen wir vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ von Internet-Seiten. Suchen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf.

Niemals sollten Sie eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist (diese ist meistens minimal bemessen!) ignorieren. Dies kann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten zur Folge haben.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte daher bereit erklärt, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen rechtlichen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Rechtsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Rechtsanwälte Rasch aufzuklären.

Schnelle, kompetente Hilfe: Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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