Abmahnfalle Energiekennzeichnungsverordnung (EnvkK)/Einleitung

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Einführung

Gemäß Energiekennzeichnungsverordnung (EnvkV) sind Händler verpflichtet, netzbetriebene Haushaltsgeräte und Lampen über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressourcen sowie zusätzlichen Angaben zu kennzeichnen. Dies gilt auch wenn die Geräte für nicht haushaltsübliche Zwecke angeboten oder ausgestellt werden.

Eine Nicht – bzw. Falschbezeichnung gemäß Energiekennzeichnungsverordnung kann zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung führen und stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die zu beachtenden Vorgaben sind einem komplexen Geflecht von EU-Richtlinien zu entnehmen. Wir stellen Ihnen hier zur Orientierung eine mehrteilige Übersicht über die wichtigsten Aspekte zur Verfügung. Aufgrund der für die unterschiedlichen Produkte jeweils spezifisch anzupassenden Angaben, beschränken wir uns auf einige Beispiele der gängigsten Produkte.

Teil 1: Welche Geräte sind überhaupt kennzeichnungspflichtig?
Teil 2: Wie müssen Waschmaschinen im Fernabsatz korrekt gekennzeichnet werden?
Teil 3: Wie müssen Lampen im Fernabsatz korrekt gekennzeichnet werden?
Teil 4: Wie müssen Kühl- und Gefriergeräte im Fernabsatz korrekt gekennzeichnet werden?

Weiter zu Teil 1:
Abmahnfalle Energiekennzeichnungsverordnung (EnvkV): Welche Geräte sind überhaupt kennzeichnungspflichtig?

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