Wenn eine Energiesparlampe zur Abmahnung führt

Diese und andere rechtsrelevante Informationen für Internethändler sind Bestandteil unserer Shop-Zertifizierung für anwaltlich geprüfte Rechtsinhalte.

Sie verkaufen Lampen und das entsprechende Zubehör, z.B. Glühlampen, Halogenlampen oder Energiesparlampen, über das Internet?
Sie freuen sich, dass Sie wenigstens bei den „ollen Glühbirnen“ nicht auf die leidigen WEEE-Registrierungen achten müssen?

Leider ist dem nicht ganz so: Rechtlich gelten bei der Registrierungspflicht laut dem „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (ElektroG) für Glühlampen andere Maßstäbe als für Energiesparlampen. Was dazu führen kann, dass der Verkauf einer vermeintlich harmlosen Energiesparlampe Bußgelder bis zu 50.000,- Euro oder sogar ein Vertriebsverbot nach sich zieht. Darüber hinaus setzen Sie sich dem Risiko von Abmahnungen aus. …

Richtig ist:

–    Ein Händler darf nur diejenigen Elektro- und Elektronikgeräte, und dazu gehören auch bestimmte Beleuchtungskörper, in Umlauf bringen, die herstellerseitig die entsprechenden WEEE- bzw. RoHS-Registrierungen besitzen.

– Dem Händler obliegt hierbei die Pflicht sich entsprechend beim Hersteller zu informieren. Unwissen schützt hier – sogar wörtlich – vor Strafe nicht.

– Es gibt explizite Ausnahmen von der Registrierungspflicht: Im Falle der Beleuchtungskörper gilt diese Ausnahme z.B. für „Glühlampen und Leuchten in Haushalten“ (§2 Abs. 1 ElektroG, Anhang I, Nr. 5). Ein Händler darf also unregistrierte Glühlampen vertreiben – was ihn übrigens nicht davon entbindet, diese Leuchtmittel im Internetangebot korrekt zu kennzeichnen (also z.B. Angaben zu Energieeffizienzklasse, Lichtstrom, Leistungsaufnahme, mittlere Lebensdauer etc).

Aber: Eine Energiesparlampe ist keine Glühlampe.

Eine Glühlampe ist definiert als Lichtquelle, in der ein elektrischer Leiter durch elektrischen Strom aufgeheizt wird und dadurch leuchtet. Das trifft bei Glühbirnen oder Halogenlampen zu. Die so genannten Energiesparlampen hingegen sind keine Glühlampen, sondern Kompaktleuchtstofflampen. Da die verwendeten Leuchtstoffe giftig sein können, müssen diese Leuchtmittel registriert und somit die geregelte abfallwirtschaftliche Entsorgung sichergestellt sein.

Fazit: Versichern Sie sich, dass Energiesparlampen eine WEEE-Registriernummer haben.

Andernfalls kann dies berechtigt abgemahnt werden, weil Sie gegen die Registrierungspflicht gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz verstoßen. Dies gilt übrigens auch dann, wenn ein Leuchte bereits herstellerseitig mit einer Energiesparlampe ausgestattet ist oder wenn Sie Ihrem Kunden eine Energiesparlampe ohne Berechnung zukommen lassen. Eine gut gemeinte Geste der Kuland kann hier unliebsame Folgen nach sich ziehen.


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