Erneute Abmahnung im Auftrag Hartmut Glass´ aufgrund veralteter Widerrufbelehrung

Durch unsere Vertragsanwälte konnten wir in Erfahrung bringen, dass Herr Hartmut Glass wieder einmal vermeintliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen lässt. Dabei geht es um die angebliche Verwendung der alten, nicht mehr erlaubten Widerrufbelehrung mit dem Verweis auf die BGB-InfoV. Leider ist das keine Seltenheit auf der Handelsplattform eBay, wie wir aus Erfahrung wissen.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Der Gegenstandswert beträgt 25.000 €.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen, die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu ganz erheblichen Nachteilen (insbesondere: erhöhte Vertragsstrafengefahr!) führen kann.

Andererseits sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten!

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand in Anspruch nimmt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen von Herrn Glass zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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