Farben & Tapeten Knaller OHG lässt Wettbewerber abmahnen

Die Firma Farben & Tapeten Knaller OHG lässt momentan wettbewerbsrechtliche Abmahnungen versenden. Der Grund hierfür liegt im vermeintlich fehlenden Verweis auf die Masse flüchtig-organischer Verbindungen in Produkten beim Vertrieb von Farben und Lacken.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert.

Unsere Juristen empfehlen, eine von der in diesem Fall tätigen Kanzlei formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe!) führen kann.

Sie sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene sehr hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Auftrag der Farben & Tapeten Knaller OHG zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top