Fareds Rechtsanwälte mahnen für die Celebrate Records GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel Wolke 7 der Gruppe Rockstroh ab

Die Celebrate Records GmbH lässt derzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (durch sog. „Filesharing“) an dem Musikwerk Wolke 7 der Band Rockstroh abmahnen. Die Abmahnungen werden von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickt.

Die Vorgehensweise der FAREDS Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 450,00 € verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwälte FAREDS im Auftrag der Celebrate Records GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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