Fareds Rechtsanwälte mahnen für die Herren Jens Kindervater und Frank Bülles Urheberrechtsverstöße gegen das Lied Feel Your Body ab

Die Herren Jens Kindervater und Frank Bülles lassen zurzeit Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen durch „Filesharing“ des Musiktitels Feel Your Body über die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abmahnen.

Die Vorgehensweise der Fareds Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 450 € verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Herren Frank Bülles und Jens Kindervater zu informieren.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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