Fareds Rechtsanwälte mahnen für die MIG Film GmbH Urheberrechtsverstöße gegen das Filmwerk Vampire – Verstecken war gestern ab

Die MIG Film GmbH lässt derzeit Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen („Filesharing“) an dem Filmwerk Vampire Verstecken war gestern abmahnen. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickt.

Die Vorgehensweise der Fareds Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Fareds Rechtsanwälte im Auftrag der Firma MIG Film aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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