FAREDS Rechtsanwälte mahnen für die Rechteinhaber Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß Urheberrechtsverletzungen ab

Die Rechteinhaber Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß lassen zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an dem Musiktitel Diggin in the dirt der Sängerin Stefanie Heinzmann abmahnen. Die Abmahnungen werden von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der Fareds Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien: Gefordert sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 450 €.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Ebenso vorsichtig zu behandeln sind „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Rechteinhaber Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

 

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