Fareds Rechtsanwälte mahnen für Frank Bülles und Jens Kindervater Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel Ready or Not von Michael Mind Project feat. Sean Kingston ab

Die Rechteinhaber Jens Kindervater und Frank Bülles lassen gerade Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (sog. „Filesharing“) über die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abmahnen. Gegenstand ausgesprochener Abmahnungen ist u. a. der Musiktitel Ready or Not von Michael Mind Project feat. Sean Kingston.

Die Vorgehensweise der Anwaltskanzlei Fareds deckt sich weitgehend mit der anderer. Es werden die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Ebenso vorsichtig zu behandeln sind „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, von deren Verwendung abzuraten ist.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Herren Frank Bülles und Jens Kindervater aufzuklären.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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