Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in eBay-Angeboten werden im Auftrag von Herrn Thomas Russer wettbewerbsrechtlich abgemahnt

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat erfahren, dass Herr Thomas Russer gerade Abmahnungen versenden lässt aufgrund vermeintlich mangelhafter Widerrufsbelehrungen. Die betroffene Handelsplattform ist eBay im Handelsbereich B2C.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert. Der Gegenstandswert liegt bei rund 10.000 €.

Betroffenen empfehlen wir, die von den mit diesem Fall beauftragten Anwälten formulierte Unterlassungserklärung nicht im Alleingang zu unterschreiben, da dies erhebliche Nachteile zur Konsequenz haben kann, z. B. die Zahlung einer erhöhten Vertragsstrafe. Vertrauen Sie außerdem modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet grundsätzlich nicht.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten niemals ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Folgekosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte daher gerne bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Chance auf einen juristischen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Auftrag des Herrn Thomas Russer zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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