Filesharing – Die Gefahr tauscht mit

Da in unserem Weblog immer die Rede von „Filesharing“ und damit verbundenen Urheberrechtsverletzungen ist, wollen wir an dieser Stelle einmal in Kürze erläutern, was hinter diesem Wort steht:

Frei übersetzt bedeutet der englische Begriff etwa „Dateienaustausch“ oder „gemeinsamer Dateizugriff“. Er setzt sich zusammen aus dem Substantiv „file“ (= Datei) und dem Verb „to share“ (= teilen). In Deutschland spricht man üblicherweise auch von „Online“- oder „Internet-Tauschbörsen“. Sachlich ist dieser Ausdruck allerdings zu hinterfragen.

Filesharing ist eine Art Sammelbegriff für Netzwerke zum Datenaustausch inklusive der hierfür erforderlichen Software. Man versteht darunter die direkte Weitergabe von Dateien zwischen Internet-Usern. Wohl am bekanntesten sind die „Peer-to-Peer“-Netze (P2P), wobei „peer“ übersetzt „Gleichgestellter“ heißt. Die Nutzer treten in der Regel gleichzeitig als „Server“ und „Client“, „Anbieter“ und „Kunde“ auf. Dies impliziert, dass man sowohl selbst Dateien herunterlädt, als auch anderen welche durch Hochladen zur Verfügung stellt. Sinngemäß findet demnach ein „Geben und Nehmen“ statt. Bedenklich ist die Praxis des Filesharings deshalb, da der Nutzer nie mit Sicherheit weiß, was wirklich in der Datei, die er sich „kopiert“, steckt. Man hat keine befriedigende Kontrolle über das Geschehen. Dadurch können sogar Schadprogramme oder illegale Dateien auf dem Computer landen.

Juristische Konsequenzen kann das Filesharing aufgrund der Tatsache haben, dass meistens urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einverständnis des Rechteinhabers zur Verfügung gestellt wird. Für Plattenfirmen und deren Anwälte ist es nicht schwierig, die IP-Adresse des vermeintlichen „Rechteverletzers“ zum Zeitpunkt der Tauschbörsen-Nutzung herauszufinden. Schließlich wird beim jeweiligen Provider normalerweise alles genau dokumentiert.

Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Verwendung eines Filesharing-Netzwerks gründlich über dieses zu informieren, damit am Ende nicht ein „unangenehmer Schrecken“ in Form einer Abmahnung ins Haus flattert. Denn eines dürfte klar sein: Anonymität im Internet gibt es anno 2010 nicht.

Auf eine detaillierte Beschreibung verzichten wir, weil man ob der Vielfalt verschiedener Techniken ein ganzes Buch über „Filesharing“ füllen könnte. Zum grundlegenden Verständnis aber ist dieser kleine Artikel hoffentlich hilfreich.

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