Film „Hangover 3“ Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

 

Wir haben Kenntnis erlangt von einer urheberrechtlichen Abmahnung, ausgesprochen wegen „Filesharings“ in Online-Tauschbörsen durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München.

Auftraggeber ist die Warner Bros. Entertainment GmbH. Es geht um das US-amerikanische Filmwerk Hangover 3 (Originaltitel „The Hangover: Part III“).

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der bekannten Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Neben der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch vorsichtig zu behandeln sind „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Deren Seriosität ist sehr fragwürdig.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren. Dadurch erhält jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, setzt sich einer unserer Anwälte mit Ihnen in Verbindung, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Namen der Firma Warner Bros. Entertainment zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot. Sichern Sie sich sofort kompetente Hilfe!

Telefon-Nummer:  0 8 0 0   4 0 4 1 1 0 0

 

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