Film „Pacific Rim“ Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

 

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München mahnt zurzeit im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Pacific Rim ab. 

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien!

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewährten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

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