Film „Pool party for three“ Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

 

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt zurzeit im Auftrag der Firma Malibu Media Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an dem Erotikfilm Pool party for three ab. 

Die Vorgehensweise der Fareds Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 700 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und überdies hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft im Namen der Firma Malibu Media zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

Telefon-Nummer:    0 8 0 0   4 0 4 1 1 0 0

 

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