Film „Zombie Driller Killer“ Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen i. A. der Savoy Film GmbH

 

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mahnt aktuell die unerlaubte Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Filmwerks Zombie Driller Killer infolge von sogenanntem „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen ab. Auftraggeber ist die Savoy Film GmbH.

Die Vorgehensweise der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu betrachten sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Savoy Film zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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