Filmwerk „TeenieVision – Wild Country Babes“ Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

 

Die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller mit Sitz in Augsburg sprechen derzeit Abmahnungen im Namen der DBM Video Vertrieb GmbH wegen Urheberrechtsverstößen durch „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen gegen das Filmwerk TeenieVision – Wild Country Babes aus.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller entspricht dabei im Wesentlichen der anderer Abmahner.

Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Betroffenen legen wir nahe, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, dann meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Namen der Firma DBM Videovertrieb aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot. Sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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