Filmwerk Three’s Company Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen aufgrund von illegalem „Filesharing“

 

Die Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (U+C Rechtsanwälte) mahnt derzeit Urheberrechtsverletzungen in Online-„Tauschbörsen“ durch sogenanntes „Filesharing“ an dem Filmwerk Three’s Company ab. Auftraggeber und Rechte-Inhaber ist die Firma Malibu Media LCC.

Von den Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags gefordert.

Betroffenen legen wir aus Erfahrung nahe, eine von den U + C Rechtsanwälten ausformuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige juristische Prüfung zu unterzeichnen. Es drohen ansonsten erhebliche Nachteile.

Des Weiteren raten wir dringend von der Verwendung „modifizierter Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet ab. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Auf keinen Fall aber sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, da eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten daraus resultieren können.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte, deren Kerngebiet das IT-Recht ist und die u. a. in Saarbrücken (Saarland) Ihren Sitz haben, gerne dazu bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren.

Dadurch erhält jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer von unseren im IT-Recht spezialisierten Anwälten bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch die U+C Rechtsanwälte im Namen der Firma Malibu Media LCC zu informieren.

Sie wurden abgemahnt und kommen z. B. aus Saarbrücken?

Dann nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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