Firma „Boote & Yachten Kantschuster“ lässt fehlende Grundpreis-Angabe bei Ebay-Angebot abmahnen

 

Uns erreichte die Meldung über eine im Namen der Firma Boote & Yachten Kantschuster (Inhaber: Heribert Kantschuster) mit Sitz in Geretsried ausgesprochene Abmahnung im Bereich des Wettbewerbsrechtes.

Gerügt wird die vermeintlich fehlende Nennung des Grundpreises (Verstoß gegen die Preisangabenverordnung / PAngV) in einem Angebot auf der Onlinehandelsplattform Ebay.

Eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung „modifizierter Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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