Frau Anna-Maria Gottron lässt Abmahnungen im Wettbewerbsrecht aussprechen

Unsere Vertragsanwälte haben davon berichtet, dass Frau Anna-Maria Gottron gerade Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts aussprechen lässt. Gerügt werden vermeintlich fehlerhafte AGB aufgrund der Formulierung „Angebot freibleibend“. Die betroffene Handelsplattform ist eBay (B2C: Händler an Privatpersonen). Der Gegenstandswert beträgt angeblich 5.000 EUR.

Von Abgemahnten wird nicht nur eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sondern auch die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt. Im Interesse des Abgemahnten ist es sinnvoll zu prüfen, ob der geforderte Schadensersatz überhaupt angemessen ist.

Betroffenen ist zu empfehlen, die von den rechtlichen Vertretern Frau Gottrons verfasste Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben, da dies erhebliche Nachteile zur Konsequenz haben kann. Vertrauen Sie außerdem „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet grundsätzlich nicht. Wenden Sie sich lieber an einen Experten, der sich im Wettbewerbsrecht gut auskennt.

Bitte beachten Sie, eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist keinesfalls zu ignorieren, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen inklusive empfindlicher Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte daher gerne bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Chance auf einen kompetenten juristischen Beistand zu geben. 

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch Frau Anna-Maria Gottron zu unterrichten.

Keine Panik: Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top