Frau Dagmar Kramp lässt angeblich falsche Widerrufsbelehrungen auf eBay abmahnen

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat uns mitgeteilt, dass Frau Dagmar Kramp vermeintlich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auf der Online-Plattform eBay wettbewerbsrechtlich abmahnen lässt.

Vom Abgemahnten werden üblicherweise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert. Im Interesse des Abgemahnten ist sinnvoll zu klären, ob die genannten Schadensersatz-Ansprüche  angemessen sind oder jeglicher Grundlage entbehren. Der Gegenstandswert bemisst sich auf 2.500 Euro.

Betroffenen ist darüber hinaus zu empfehlen, die von Frau Kramps juristischen Vertretern formulierte Unterlassungserklärung nicht alleine zu unterschreiben, da dies erhebliche Nachteile zur Konsequenz haben kann. Vertrauen Sie außerdem modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet grundsätzlich nicht. Wenden Sie sich lieber an einen Experten, der sich im Wettbewerbsrecht auskennt.

Bitte beachten: Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten keinesfalls ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Folgekosten drohen!

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte daher gerne bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Chance auf einen rechtlichen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Namen von Frau Dagmar Kramp zu unterrichten.

Keine Panik: Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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