Frau Hatice Celik lässt Mitbewerber auf der Handelsplattform eBay abmahnen

Frau Hatice Celik lässt gerade angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht auf der Online-Handelsplattform eBay im Bereich B2C abmahnen. Gerügt wird gleich eine ganze Reihe vermeintlicher Wettbewerbsverstöße: darunter mangelhafte Angaben zu den Rücksendekosten (40 € Klausel), zum Preis, zum Vertragsschluss sowie zu der Gewährleistung.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert. Der Gegenstandswert beträgt 30.000 €.

Unsere Juristen empfehlen, eine von der mit diesem Fall beauftragten Kanzlei mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag der Frau Hatice Celik zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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