Frau Ines Martin lässt durch Rechtsanwalt Sascha Tawil Wettbewerbsverstöße abmahnen

Nach unseren Informationen lässt Frau Ines Martin über Rechtsanwalt Sascha Tawil Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen; die betreffende Onlinehandel-Plattform ist eBay.

Beanstandet werden Fehler bei der Angabe der Rücksendekosten bzgl. der sogenannten „40-Euro-Klausel„.

Von dem Abgemahnten werden eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert. Angeblich wird ein Gegenstandswert von 10.000 € zugrunde gelegt.

Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Es ist auch von Vorteil, die Höhe der Vertragsstrafe prüfen zu lassen.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Sascha Tawil im Namen der Frau Ines Martin aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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